DAX6.4170,3%  Dow12.632-0,5%  Euro1,27470,1% 
ESt502.1980,9%  Nas2.894-0,3%  Öl111,6-0,2% 
TDax762,8-0,9%  Nikkei8.801-1,1%  Gold1.542-0,0% 

10.02.2012 13:41

Senden

Bundesrat billigt SoFFin-Gesetz


   BERLIN (Dow Jones)--Die Wiederbelebung des Bankenrettungsfonds SoFFin kann in Kürze in Kraft treten. Der Bundesrat ließ das vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene "Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz" passieren, wie die Bundestagspressestelle mitteilte. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2012.

   In einer Entschließung lehnten die Länder allerdings zugleich eine weitere Mithaftung für Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds ab und äußerten die Erwartung, dass die Bundesregierung "die durch die weitere Mithaftung den Ländern entstehenden Belastungen an anderer Stelle entsprechend zum Ausgleich bringt". Dafür verzichteten sie auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, sodass das Gesetz, das mit verkürzter Frist beraten worden war, nach Verkündung in Kraft treten kann.

   Mit der Wiederbelebung des SoFFin spannt der Staat ein Sicherheitsnetz für potenzielle Wackelkandidaten wie die Commerzbank und schafft rechtliche Grundlagen, um die Forderungen nach einer harten Kernkapitalquote von 9 Prozent bei den Finanzinstituten zu legitimieren. Damit setzt Deutschland ein Vorbild für ähnliche Planungen der europäischen Partner. Der Fonds soll Garantien bis zu 400 Milliarden Euro übernehmen und zudem Kredite über 80 Milliarden Euro vergeben können.

   Kommt es zum Ernstfall, würden die neuen Bestimmungen nötigenfalls vor allem auch eine Rettung der Commerzbank ermöglichen. So sollen anders als unter dem alten SoFFin-Regime Banken nun auch Portfolien mit maroden Staatsanleihen an den Fonds auslagern können - was genau eines der Probleme der Commerzbank betrifft.

   Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) meinte allerdings bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundestag, die deutschen Banken würden den erhöhten Kapitalanforderungen der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) wohl auch ohne staatliche Hilfe genügen. "Dieses Gesetz wird vermutlich gar nicht in Anspruch genommen werden müssen."

   Eine ursprünglich geplante Befugnis zur Zwangskapitalisierung ist in dem Gesetz zwar gestrichen worden. Da aber die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Not auch einen Sonderbeauftragten auf Vorstandsebene einsetzen kann, lässt sich der Bund doch ein Hintertürchen dafür offen. De facto soll ein solcher Beauftragter die Geschicke der Bank lenken, falls diese keine plausiblen Pläne vorlegt, wie die erhöhten Kapitalanforderungen erfüllt werden sollen.

   Der im Zuge der Bankenkrise von 2008 erstmals eingerichtete Bankenrettungsfonds hatte Ende 2010 die Vergabe von Hilfen eingestellt. Damals war eigentlich anstelle solcher Bankenhilfen ein Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von Kreditinstituten eingeführt worden. Mit dem Gesetz soll nun aber dennoch verhindert werden, dass eine Bank in Deutschland an den neuen Eigenkapitalanforderungen scheitert. Die Koalition hat damit ein Instrument zur Hand, das sie erforderlichenfalls auch über 2012 verlängern oder schnell wieder einführen könnte.

-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires +49 (0)30 2888 4118, andreas.kissler@dowjones.com DJG/ank/apo (END) Dow Jones Newswires

   February 10, 2012 07:30 ET (12:30 GMT)

   Copyright (c) 2012 Dow Jones & Company, Inc.- - 07 30 AM EST 02-10-12

Kommentare zu diesem Artikel

Geben Sie jetzt einen Kommentar zu diesem Artikel ab.
 Kommentar hinzufügen 
Was halten Sie von nutzergenerierten Chartanalysen auf finanzen.net?
Ich würde liebend gerne mein Wissen über Chartanalyse dem Publikum von finanzen.net zur Verfügung stellen.
Ich kenne mich bei Chartanalyse nicht so gut aus, halte nutzergenerierte Chartanalysen aber für einen echten Mehrwert.
Ich halte nichts von den Methoden der Chartanalyse und habe deshalb auch kein Interesse an nutzergenerierten Analysen.
 Abstimmen